Neue Dorferneuerungsrichtlinie - DorfR

gemaltes Bild von Häusern in ländlicher Region

Die neue Dorferneuerungsrichtlinie ist am 01. Januar 2024 in Kraft getreten. Die Dörfer sollen durch die Dorferneuerung auf künftige Erfordernisse vorbereitet werden. Zusätzlich zu baulichen, gestalterischen und infrastrukturellen Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Innenentwicklung der Dörfer und zum Klimaschutz wird angestrebt, dass sich die Bürger*innen intensiv mit ihrem Lebensraum beschäftigen und selbstverantwortliches Handeln auf dörflicher Ebene fördern.
Details zur Förderung finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Umwelt.

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