Regional-Nahversorgungsrichtlinie des Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)

Hände greifen nach frischem Gemüse

Mit der Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie können sich Landkreise und kreisfreie Städte für die Weiterentwicklung von regionalen Projekten für eine nachhaltige Nahversorgung unterstützen lassen. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verfolgt den Zweck, die regionale Nahversorgung zu stärken und durch Verbesserung der regionalen Wirtschaftskreisläufe positive Wirkungen auf die ländlichen Regionen Bayerns zu erzielen. Die Zuwendung beträgt einmalig maximal 10 000 € pro Zuwendungsempfänger. Bei Kooperationen mehrerer Landkreise oder Stadt und Landkreis kann sich der maximale Förderbetrag entsprechend der Anzahl der Kooperationspartner*innen erhöhen. Weitere Informationen zu der Förderung können Sie den Seiten des StMELF entnehmen.

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