Sonderförderprogramm "Kommunale Trinkbrunnen" wird fortgesetzt

Trinkbrunnen mit Wiese im Hintergrund

Öffentliche städtische Trinkbrunnen dienen u.a. dem Zweck, das Leitungswasser der öffentlichen Wasserversorgung als Lebensmittel in Wert zu setzen. Zudem sind sie ein Beitrag zur Verminderung von klimaschädlichem CO2 durch das Einsparen von Emissionen aus der Getränkelogistik und zur Vermeidung von Plastikabfällen aus (Einweg-)Flaschen für Mineral- oder Tafelwasser.
Durch die Förderung können Gemeinden bis zu zwei Trinkbrunnen beantragen. Das Programm gilt vorläufig bis zum 31.12.2024. Nähere Informationen zu dem Sonderförderprogramm finden Sie auf den Seiten des StMUV.

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