Förderungen
Förderdatenbanken
- EU-Fördermittelkompass für Kommunen 2021-2027
- Online Förderwegweiser der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS)
- Förderwegweiser (Bayern): Überblick und ausführliche Informationen für die Praxis zu allen Förderprogrammen und Ausgleichszahlungen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
- EU-Fördergelder für die Kommune – Einstieg und Wegweiser: Übersicht über Strukturprogramme und unterschiedliche EU-Fördertöpfe
- Informationen der Deutschen Vernetzungsstelle Ländlicher Raum (DVS) zu Fördermöglichkeiten für Projekte im ländlichen Raum
- Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
- Förderfibel Umweltschutz des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
- Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen mit Sitz in Bayern
- Infoseite zur Finanzierung von Klimaschutzvorhaben
Förderungen bayernweit oder bundesweit:
KfW-Förderanträge für klimafreundlichen Wohnraum
Wohnungsknappheit ist ein weit verbreitetes Problem: Jedes Jahr werden mindestens 400.000 neue Wohnungen benötigt, um den Bedarf zu decken. Daher plant die Bundesregierung eine massive Investition in den Bau bezahlbarer und klimafreundlicher Wohnungen.
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Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ - Schicken Sie Ihre Idee ins Rennen!
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: 01. März bis 30. April 2024; 01. September bis 31. Oktober 2024
- Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Projektträger: Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG)
- Zielgruppe: juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts; kommunale Eigenbetriebe
- Themenfeld: modellhafte investive Projekte zur Stärkung des Radverkehrs; Es sollen Anreize zum Umstieg vom motorisierten Individualverkehr aufs Fahrrad geschaffen werden, die zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen
- Fördersumme: Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für nachweislich finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben 200.000 Euro
- Anforderungen: Maßnahmen sollen einen regionalen Modellcharakter aufweisen, insbesondere in Bezug auf eine klimafreundliche und radverkehrsgerechte Umgestaltung des Straßenraumes, die Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie die Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen
- Link zur Webseite: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/klimaschutz-durch-radverkehr
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Sonderförderprogramm "Kommunale Trinkbrunnen"
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: vorläufig bis 31.12.2024
- Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Zielgruppe: Zuwendungsempfänger gemäß Nr. 3 RZWas 2021
- Themenfeld: Bau von Trinkbrunnen im öffentlichen Raum
- Fördersumme: Die Zuwendung beträgt 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben nach Nr. 4, maximal 15.000 Euro je Trinkbrunnen-Projekt
- Anforderungen: kostenfreie Wasserentnahme, Anbringen einer Informationstafel, Abbau bzw. Stilllegung der Anlage in der kalten Jahreszeit, ansprechend gestaltet unter dem aktuellen Stand der Technik, Erfüllung der hygienischen Anforderungen
- Link zur Webseite: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Finanzielle Unterstützung für kommunale Partnerschaften: Förderprogramm für Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: Neue Antragstellung voraussichtlich 2024
- Geldgeber: Im Auftrag von Engagement global mit den Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Projektträger: Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
- Zielgruppe: Kommunen welche im Programm „Kommunale Klimapartnerschaften“ der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt von Engagement Global Partner sind
- Themenfeld: Projekte in den Bereichen Emissionsminderung, Anpassung an den Klimawandel, Schutz von Meeren und Küsten, Erhalt von Wäldern und Biodiversität
- Fördersumme: k. A.
- Anforderungen: Teilnahme am Projekt „Kommunale Klimapartnerschaften“, maximale Laufzeit darf drei Jahre nicht überschreiten; Anteilsfinanzierung
- Link zur Webseite: Förderprogramm FKKP - SKEW (engagement-global.de)
Programm "Bildungskommunen"
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: 2021 bis 2027, siehe Webseite für aktuelle Förderfenster
- Geldgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Projektträger: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Zielgruppe: Kreise und kreisfreien Städte
- Themenfeld: Stärkung des Bildungsmanagements in Kommunen; Verbesserung des datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements in Kommunen sowie beim Auf- und Ausbau von analog-digital vernetzten und thematisch vertieften Bildungslandschaften
- Fördersumme: Gewährung einer Anteilsfinanzierung. Die Förderquote richtet sich nach den verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus: bis zu 40% Förderung für stärker entwickelte Regionen und bis zu 60% Förderung für Übergangsregionen
- Anforderungen: Einbringen eines Eigenanteils
- Link zur Webseite: Bildungskommunen - BMBF
Regional-Nahversorgungsrichtlinie des Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: k. A.
- Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
- Zielgruppe: Landkreise und kreisfreie Städte
- Themenfeld: Ernährungssouveränität, kurze Transportwege, regionale Wirtschaftskreisläufe
- Fördersumme: einmalig maximal 10.000 € pro Zuwendungsempfänger
- Anforderungen: Vernetzung von Handelspartner*innen unter Einbeziehung von regionalen direktvermarktenden Kleinst- und Kleinunternehmen (Landwirte, kleines Ernährungshandwerk)
- Link zur Webseite: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie (bayern.de)
Förderung für Natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: einmal jährlich
- Geldgeber: Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
- Projektträger: Zentrum Klimaanpassung
- Zielgruppe: Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Eigenbetriebe, Hochschulen, Verbände, Vereine, private Unternehmen (abhängig von den Förderschwerpunkten)
- Themenfeld: Klimaanpassung und Natürlicher Klimaschutz, Einsatz naturbasierter Lösungen
- Fördersumme: je nach Förderschwerpunkt
- Anforderungen: siehe Förderaufruf, abhängig von Förderschwerpunkt
- Link zur Webseite: Förderung zur Klimaanpassung | Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) (z-u-g.org)
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Investive, kommunale Klimaschutz-Modellprojekte
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus: wiederkehrende Förderfenster, kommender: März 2024
- Geldgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)
- Projektträger: ZUG
- Zielgruppe: Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen. Details siehe Förderaufruf
- Themenfeld: Abfallentsorgung; Abwasserbeseitigung; Energie- und Ressourceneffizienz; Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr; Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).
- Fördersumme: Finanzierung erfolgt als Anteilfinanzierung; Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Anforderungen: Einbringen eines Eigenanteils
- Link zur Webseite: Investive, kommunale Klimaschutz-Modellprojekte | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
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Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: fortlaufend
- Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Zielgruppe: in Bayern ansässige Gebietskörperschaften (einschließlich deren Eigenbetriebe), öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, Kommunalunternehmen nach Art. 89 der Gemeindeordnung und gemeinsame Kommunalunternehmen nach Art. 49 KAG.
- Themenfeld: wasserwirtschaftliche Maßnahmen
- Fördersumme: Der Anteil aller Zuwendungen (auch aus anderen
Förderprogrammen) darf maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen. Siehe auch 5.4 in den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben. - Anforderungen: Siehe Anlage 1 in den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben.
- Link zur Webseite: Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben in Bayern
Dorferneuerung (DorfR) (Umweltschutz und Klimaanpassung)
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: neue Dorferneuerungsrichtlinie seit 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026
- Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Zielgruppe: Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften, Gemeinden, Verbände für Ländliche Entwicklung und der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern
- Themenfeld: Fokus auf Klimaanpassung, Klima- und Umweltschutz
- Fördersumme: Max. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Ausnahme: Maßnahmen, für die auf Grundlage gesonderter Regelungen ein Höchstfördersatz von 90 Prozent zugelassen worden ist.
- Anforderungen: siehe Punkt 4 („Zuwendungsvoraussetzungen“) in den Dorferneuerungsrichtlinien
- Link zur Webseite: Dorferneuerung - DorfR - Förderfibel Umweltschutz und Energie (bayern.de)
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