Fördermöglichkeiten
Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Fördermöglichkeiten und Datenbanken einiger bayerischer sowie bundesweiter Einrichtungen
Bayernweit:
- Förderung von Klimaschutzmaßnahmen der Kommunen und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts (KlimR) des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
- Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
- Förderschwerpunkt "Klimaschutz in Kommunen" im Klimaschutzprogramm Bayern 2050 (Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR) des StMUV
- Städtebauförderung auf den Seiten des Innenministeriums
- Förderwegweiser auf den Seiten des StMELF
- Infos zur Dorferneuerung beim StMELF
- Dorferneuerung (DorfR) mit dem Förderschwerpunkt "Umweltschutz und Klimaanpassung"
- Förderfibel Umweltschutz des Bayerischen Landesamtes für Umwelt mit Glossar
- Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen mit Sitz in Bayern
- Finanzielle Unterstützung für kommunale Partnerschaften: Förderprogramm für Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte
Bundesweit:
- Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
- Bundesprogramm Biologische Vielfalt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Novellierte Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) ab 1. Januar 2022
- Förderdatenbank des Bundes mit umfassenden Hinweisen, Hilfestellungen und Infomaterialien
- Online-Förderwegweiser der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS)
- Informationen der DVS zu Fördermöglichkeiten für Projekte im ländlichen Raum: DVS-Förderhandbuch
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 (BMWK)
- Zweites Förderfenster "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" des Bundesministeriums für Umwelt, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz wird erneut geöffnet
- Förderprogramm zu gesellschaftlichen Aspekten der Nachhaltigkeit
- EU-Fördergelder für die Kommune – Einstieg und Wegweiser
- Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
- (Einstiegs-)Unterstützungsangebote für kleine Kommunen (Servicestellen Kommunen in der Einen Welt)
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt Kommunen in der Wärmewende
- Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) mit der neuen Förderrichtlinie "Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum"
Weitere Fördermöglichkeiten (mit Fristen)
Der bundesweite Förderaufruf ermöglicht Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreisen) sowie Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen die Umsetzung wegweisender investiver Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz. Die geförderten Projekte leisten durch ihre direkten Treibhausgasminderungen einen wesentlichen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität von Kommunen und sollen zur Nachahmung und Umsetzung weiterer Klimaschutzprojekte anregen. Die nächste Einreichungsfenster öffnet am 1. März bis zum 30. April 2024. Weitere Informationen zur Antragstellung als auch zu den Handlungsfeldern finden Sie auf den Seiten des Bundeministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und der Nationalen Klimaschutzinitiative.
Seit dem 1. November ist ein neues Förderfenster für kommunale Akteur*innen geöffnet, die Konzepte zur Klimafolgenanpassung erarbeiten wollen – und dafür auf Natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen setzen. Das Bundesumweltministerium unterstützt mit der Förderrichtlinie “Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels” (DAS) entsprechende Projekte. Bis zum 31. Januar 2024 können Kommunen für die Ausarbeitung von Anpassungskonzepten einen Antrag stellen. Im Fokus stehen Maßnahmen, die den Schutz, die Erhaltung, die Wiederherstellung, die nachhaltige Nutzung oder die Bewirtschaftung natürlicher Ökosysteme berücksichtigen. Es stehen insgesamt 65 Millionen Euro aus Mitteln des passenden Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) zur Verfügung. Erstmals werden auch innovative Modellprojekte gefördert, die neben Kommunen auch Verbände, Vereine, Stiftungen, Unternehmen und Hochschulen einreichen können. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG). Die ZUG bietet am 5.12.2023 ebenfalls einen Online-Workshop zur Antragstellung an.
Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) bietet über das Programm „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) deutschen Kommunen die Möglichkeit, durch den Einsatz von Koordinator*innen das entwicklungspolitische Engagement vor Ort strukturell zu verankern und zu vertiefen. Tätigkeiten für Koordinator*innen umfassen beispielsweise, die Agenda 2030 auf die kommunale Tagesordnung zu bringen, das Engagement für den fairen Handel und faire Beschaffung zu vertiefen, oder die Zusammenarbeit mit einer Partnerkommune aus dem Globalen Süden zu intensivieren.
Eine Antragsstellung für Erstprojekte ist bis zum 31. Oktober 2023 möglich. Es gibt dabei verschiedene Förderoptionen (mit unterschiedlichen Fristen), welche auf den Seiten der SKEW eingesehen werden können.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales unterstützt die Kommunen mit einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ stehen insgesamt rund 42 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Grundkurs Digitallotse“ vermittelt das Digitalministerium rechtliche und organisatorische Grundlagen zur kommunalen Digitalisierung.
Weitere Informationen zum Prädikat „Digitales Amt“ finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales.
Seit dem 1. September 2023 ist das Skizzenfenster für investive Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz wieder geöffnet. Ziel des Förderaufrufes ist es, die Umsetzung wegweisender investiver Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz zu ermöglichen. Die geförderten Projekte leisten durch ihre direkten Treibhausgasminderungen einen wesentlichen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität von Kommunen und regen durch ihre bundesweite Sichtbarkeit zur Nachahmung und Umsetzung weiterer Klimaschutzprojekte an.
Auf den Seiten des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie nähere Programminformationen.