Fördermöglichkeiten

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Fördermöglichkeiten und Datenbanken einiger bayerischer sowie bundesweiter Einrichtungen

Bayernweit:

Bundesweit:

Weitere Fördermöglichkeiten (mit Fristen)

Zwei offene Ausschreibungen der EU-Kommission: Unterstützung bei der Erstellung von Klimarisikoanalysen und bei der Anpassungsplanung

Das Projekt Pathways2Resilience (P2R) wird während seiner fünfjährigen Laufzeit 100 Kommunen und Regionen bei der Entwicklung ihrer Anpassungspläne mit jeweils bis zu 210.000 € unterstützen. Die erste Ausschreibung zur Unterstützung von 40 europäischen Kommunen/Regionen läuft bis zum 22. Februar 2024.


Das Projekt CLIMAAX bietet finanzielle, analytische und praktische Unterstützung bei der Verbesserung von kommunalen und regionalen Klima- und Notfallrisikomanagementplänen. Die Einreichungsfrist für die erste Ausschreibung zur Unterstützung von rund 18 europäischen Kommunen/Regionen endet am 08. März 2024. Jede Kommune/Region kann bis zu 300.000 € erhalten.

Sonderförderprogramm "Kommunale Trinkbrunnen" wird fortgesetzt

Öffentliche städtische Trinkbrunnen dienen u.a. dem Zweck, das Leitungswasser der öffentlichen Wasserversorgung als Lebensmittel in Wert zu setzen. Zudem sind sie ein Beitrag zur Verminderung von klimaschädlichem CO2 durch das Einsparen von Emissionen aus der Getränkelogistik und zur Vermeidung von Plastikabfällen aus (Einweg-)Flaschen für Mineral- oder Tafelwasser.
Durch die Förderung können Gemeinden bis zu zwei Trinkbrunnen beantragen. Das Programm gilt vorläufig bis zum 31.12.2024. Nähere Informationen zu dem Sonderförderprogramm finden Sie auf den Seiten des StMUV.

Förderprogramm "Zukunft aufgetischt!"

Das Programm "Zukunft aufgetischt – Ernährung gemeinsam gestalten" der Robert Bosch Stiftung berät, unterstützt und vernetzt ausgewählte Kommunen, die mit lokalen Initiativen und partizipativen Bürgerbeteiligungsprozessen ihre Ernährungsumgebung nachhaltiger gestalten möchten.


Details zum Förderprogramm finden Sie auf den Seiten der Robert Bosch Stiftung.

Investive, kommunale Klimaschutz-Modellprojekte: nächster Einreichungszeitraum ab März 2024

Der bundesweite Förderaufruf ermöglicht Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreisen) sowie Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen die Umsetzung wegweisender investiver Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz. Die geförderten Projekte leisten durch ihre direkten Treibhausgasminderungen einen wesentlichen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität von Kommunen und sollen zur Nachahmung und Umsetzung weiterer Klimaschutzprojekte anregen. Die nächste Einreichungsfenster öffnet am 1. März bis zum 30. April 2024. Weitere Informationen zur Antragstellung als auch zu den Handlungsfeldern finden Sie auf den Seiten des Bundeministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und der Nationalen Klimaschutzinitiative.

Neue Förderung für Natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen

Seit dem 1. November ist ein neues Förderfenster für kommunale Akteur*innen geöffnet, die Konzepte zur Klimafolgenanpassung erarbeiten wollen – und dafür auf Natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen setzen. Das Bundesumweltministerium unterstützt mit der Förderrichtlinie “Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels” (DAS) entsprechende Projekte. Bis zum 31. Januar 2024 können Kommunen für die Ausarbeitung von Anpassungskonzepten einen Antrag stellen. Im Fokus stehen Maßnahmen, die den Schutz, die Erhaltung, die Wiederherstellung, die nachhaltige Nutzung oder die Bewirtschaftung natürlicher Ökosysteme berücksichtigen. Es stehen insgesamt 65 Millionen Euro aus Mitteln des passenden Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) zur Verfügung. Erstmals werden auch innovative Modellprojekte gefördert, die neben Kommunen auch Verbände, Vereine, Stiftungen, Unternehmen und Hochschulen einreichen können. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG). Die ZUG bietet am 5.12.2023 ebenfalls einen Online-Workshop zur Antragstellung an.

Antragstellung jetzt möglich: Förderung einer Personalstelle für Entwicklungspolitik in Ihrer Kommune

Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) bietet über das Programm „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) deutschen Kommunen die Möglichkeit, durch den Einsatz von Koordinator*innen das entwicklungspolitische Engagement vor Ort strukturell zu verankern und zu vertiefen. Tätigkeiten für Koordinator*innen umfassen beispielsweise, die Agenda 2030 auf die kommunale Tagesordnung zu bringen, das Engagement für den fairen Handel und faire Beschaffung zu vertiefen, oder die Zusammenarbeit mit einer Partnerkommune aus dem Globalen Süden zu intensivieren.  

Eine Antragsstellung für Erstprojekte ist bis zum 31. Oktober 2023 möglich. Es gibt dabei verschiedene Förderoptionen (mit unterschiedlichen Fristen), welche auf den Seiten der SKEW eingesehen werden können.

Förderprogramm "Digitales Rathaus" zur Unterstützung von Digitalisierungsmaßnahmen in der Verwaltung

Das Bayerische Staatsministerium für Digitales unterstützt die Kommunen mit einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ stehen insgesamt rund 42 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Grundkurs Digitallotse“ vermittelt das Digitalministerium rechtliche und organisatorische Grundlagen zur kommunalen Digitalisierung.   

Weitere Informationen zum Prädikat „Digitales Amt“ finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales.

Förderung wegweisender Klimaschutzprojekte

Seit dem 1. September 2023 ist das Skizzenfenster für investive Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz wieder geöffnet. Ziel des Förderaufrufes ist es, die Umsetzung wegweisender investiver Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz zu ermöglichen. Die geförderten Projekte leisten durch ihre direkten Treibhausgasminderungen einen wesentlichen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität von Kommunen und regen durch ihre bundesweite Sichtbarkeit zur Nachahmung und Umsetzung weiterer Klimaschutzprojekte an.

Auf den Seiten des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie nähere Programminformationen.