Erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz in Kraft getreten
Am 1. Juli 2024 ist in Deutschland das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz in Kraft getreten. Damit gibt es erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen zur Klimaanpassung für Bund, Länder und Kommunen. Das Gesetz legt fest, dass alle Verwaltungsebenen strategisch Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise treffen und verankert Klimaanpassung als staatliche Aufgabe im Bundesrecht. Das Ziel des Gesetzes ist eine umfassende Vorsorge gegen die Folgen der globalen Erwärmung in Deutschland. Das Klimaanpassungsgesetz regelt die Planung und Steuerung von Anpassungsmaßnahmen deutschlandweit. Als nächster Schritt muss die Finanzierung dieser Maßnahmen gesichert werden.
In der Umweltministerkonferenz wird diskutiert, ob die Beteiligung des Bundes an dieser Aufgabe durch eine neue Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz gesichert werden sollte. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung sowie auf der Themenseite des BMUV.
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