Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude

Zwei Menschen sitzen vor einem Haus auf der Terrassenstufe
  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2030
  • Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  • Projektträger: KFW
  • Zielgruppe: Investoren (z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Nichtwohngebäuden  
  • Themenfeld: Energetische Sanierung von NWG und Wohngebäuden, Energetische Fachplanung und Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifizierung
  • Fördersumme: Die Förderung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln sowie Teilschuldenerlass aus Bundesmitteln (Tilgungszuschuss); Kommunale Antragsteller haben zudem die Möglichkeit, einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss) zu beantragen. Weitere Informationen können der Richtlinie entnommen werden: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/Richtlinien/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html
  • Link zur Webseite: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) | KfW

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 entwickelte die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz für alle Wohngebäude, wie bspw. Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime sowie für alle Nichtwohngebäude, bspw. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser. Die Bundesregierung hat für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel für zur Verfügung gestellt. Es können wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus / Effizienzgebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen gestellt werden. Die Förderbedingungen und die Antragstellung sowie künftige Förderungen von energieeffizienten Neubauten finden Sie auf den Seiten der KfW. Details zum BEG NWG finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Umwelt.

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