Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Logo des Bundesprogramms Biologische Vielfalt
  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: fortlaufend
  • Geldgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
  • Zielgruppe: Natürliche oder juristische Personen mit Sitz bzw. Geschäftsstelle in der BRD
  • Themenfeld: Förderung von Maßnahmen, welche der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt zukommen
  • Fördersumme: Förderung beträgt höchstens 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten eines Vorhabens (2021: 45 Millionen Euro)
  • Anforderungen: Einbringen eines Eigenanteils notwendig
  • Link zur Webseite: https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/antrag-stellen.html

Mit dem Förderprogramm zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt fördert das Bundesumweltministerium herausragende Konzepte und innovative Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen. Die Förderrichtlinie wurde am 15. Februar 2011 veröffentlicht und trat zeitgleich in Kraft. Die letzte Aktualisierung der Richtlinie erfolgte am 20. Juli 2021. Für das Bundesprogramm Biologische Vielfalt wurden im Jahr 2021 Mittel im Umfang von 45 Millionen Euro in den Bundeshaushalt eingestellt.
Zuwendungen können natürliche oder juristische Personen mit Sitz bzw. Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland empfangen. Bundesländer sind ausgeschlossen.  
Von den Antragstellenden wird ein Eigenanteil gefordert. Das BMU trägt grundsätzlich höchstens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten eines Vorhabens. Die Vorhaben innerhalb von sechs Jahre nach der Bewilligung abgeschlossen sein. Details zu dem Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Naturschutz.

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