Dorferneuerung (DorfR) (Umweltschutz und Klimaanpassung)

Ein Haus mit Solardach
  • Wirkungsraum: Bayern
  • Turnus: neue Dorferneuerungsrichtlinie seit 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026
  • Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  • Zielgruppe: Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften, Gemeinden, Verbände für Ländliche Entwicklung und der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern
  • Themenfeld: Fokus auf Klimaanpassung, Klima- und Umweltschutz
  • Fördersumme: Max. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Ausnahme: Maßnahmen, für die auf Grundlage gesonderter Regelungen ein Höchstfördersatz von 90 Prozent zugelassen worden ist.
  • Anforderungen: siehe Punkt 4 („Zuwendungsvoraussetzungen“) in den Dorferneuerungsrichtlinien
  • Link zur Webseite: Dorferneuerung - DorfR - Förderfibel Umweltschutz und Energie (bayern.de)

Die Dorferneuerung dient der nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Land, insbesondere der agrarstrukturellen Verhältnisse und städtebaulich unbefriedigender Zustände. Die Förderung möchte Dörfer auf künftige Erfordernisse vorbereiten. Neben baulich-gestalterischen und infrastrukturellen Maßnahmen sowie Beiträgen zur Innenentwicklung der Dörfer und zum Klimaschutz wird eine intensive Beschäftigung der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Lebensraum angestrebt und selbstverantwortliches Handeln auf dörflicher Ebene angeregt. Welche Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung und welche mit Fokus auf Maßnahmen zur Klimaanpassung, Klima- und Umweltschutz gefördert werden, können Sie der Webseite des Umweltpaktes Bayern entnehmen.

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