Förderschwerpunkt "Klimaschutz in Kommunen" (KommKlimaFöR)

Zwei Hände halten Erde mit einer kleinen Pflanze umschlossen, zwei weitere Hände ohne Inhalt nähern sich diesen Händen
  • Wirkungsraum: Bayern
  • Turnus: fortlaufend
  • Geldgeber: Freistaat Bayern
  • Zielgruppe: Bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern, Mitglieder der Bayerischen Klima-Allianz können für ausgewählte Vorhaben Zuwendungen beantragen
  • Themenfeld: Durchführung von Vorhaben zum Klimaschutz
  • Fördersumme: Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) und im Wege der Anteilfinanzierung mit folgenden Fördersätzen:
    bis zu 50 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse, falls eine Kombinierbarkeit mit der Kommunalrichtlinie des Bundes möglich ist)
    bis zu 70 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse)
    bis zu 90 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf)
  • Anforderungen: Anträge bei den zuständigen Regierungen einreichen
  • Link zur Webseite: Förderschwerpunkt Klimaschutz in Kommunen (bayern.de)

Der Freistaat Bayern unterstützt u.a. bayerische Kommunen bei der Durchführung von Vorhaben zum Klimaschutz sowie Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.

Mit der Fortschreibung der Förderrichtlinie "Kommunaler Klimaschutz" wird der Klimaschutz vor Ort weiter gestärkt. Bayerns Zielsetzung lautet bis 2040 klimaneutral zu werden. Die Kommunen nehmen beim Klimaschutz eine zentrale Rolle ein und der Freistaat möchte diese dabei tatkräftig unterstützen. In den Kommunen gibt es ein enormes Potenzial zur Einsparung von CO2, zum Beispiel bei der Straßenbeleuchtung: Für die Beleuchtung von Straßen wird in Deutschland jährlich so viel Strom verbraucht wie für eine Million Haushalte. Eine Modernisierung der Beleuchtung reduziert den Energieverbrauch um bis zu 80 Prozent.

Die Fördermöglichkeiten wurden u.a. zur Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungen ausgebaut. In Kombination mit der Förderung des Bundes ist eine Förderung für die Erneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen im kommunalen Eigentum bis zu 90 Prozent möglich.

Die Fortschreibung der Richtlinien Kommunaler Klimaschutz (KommKlimaFöR) ist Teil des Klimaschutzprogramms 2050. Der Freistaat bezuschusst im Rahmen des Förderprogramms insbesondere Klimaanpassungsvorhaben, Mobilitätskonzepte und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz in den Landkreisen (sogenannte Klimaschutzlotsen).

Die Richtlinie KommKlimaFöR sowie Antragsunterlagen sind auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zu finden.

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