Förderung einer Personalstelle "Klimaschutzkoordination" über die Kommunalrichtlinie

Logo der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)
  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: fortlaufend
  • Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  • Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
  • Zielgruppe: übergeordnete Organisationen, die für untergeordnete, selbstständige Organisationseinheiten die Klimaschutzkoordination übernehmen, bspw. Landkreise, Sportbünde, Wohlfahrtsverbände
  • Themenfeld: Einrichtung einer Klimaschutzkoordination
  • Fördersumme: Zuschuss beträgt 70% der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können bis zu 90% Zuschuss erhalten
  • Anforderungen: Einbringen eines Eigenanteils
  • Link zur Webseite: 4.1.7 Einrichtung einer Klimaschutzkoordination | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Über die Kommunalrichtlinie ist eine Förderung von Personal für eine „Klimaschutzkoordination“ in Organisationen möglich. Antragsberechtigte können zusätzliche Personalstellen für vier Jahre beantragen, um Klimaschutzaktivitäten beispielsweise in den Organisationen zu unterstützen, für die aufgrund ihrer Größe kein eigenes Klimaschutzmanagement in Frage kommt. Die Förderung kann bspw. ebenfalls von Wohlfahrtsverbänden oder Sportbünde in Anspruch genommen werden. Die Kontaktmöglichkeiten sowie weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

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