Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen

Ein Strommast steht vor einem Sonnenuntergang
  • Wirkungsraum: Bayern
  • Turnus: fortlaufend
  • Geldgeber: Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • Zielgruppe: Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, kommunale Gebietskörperschaften und Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen in Bayern
  • Themenfeld: Umweltstudien mit Bezug auf Energiekonzepte, Umsetzungsbegleitung
  • Fördersumme: bis zu 50 % bei kommunalen Gebietskörperschaften und Trägern kirchlicher oder anderer Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I AGVO bzw. bis zu 40 % bei Unternehmen, die keine KMU gemäß Anhang I AGVO sind; bis zu 70 % bei kommunalen Gebietskörperschaften für kommunale/regio­nale Energienutzungspläne; bis zu 70 % für die Umsetzungsbegleitung von kommunalen/regionalen Energienutzungsplänen. Die Förderhöchstsumme bei Energieeinsparkonzepten beträgt 50 000 Euro, bei der Umsetzungsbegleitung 40 000 Euro.
  • Anforderungen: siehe Punkt 4. (Zuwendungsvoraussetzungen) der Förderrichtlinie (BayMBl. 2019 Nr. 88 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de))
  • Link zur Webseite: Energieförderung - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (bayern.de)

Um Energieeinsparungen, die Nutzung erneuerbaren Energien sowie die Verbesserung der Energieeffizienz voranzutreiben, hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eine Richtlinie zur entsprechenden Förderung veröffentlicht. Die Förderung bezieht sich zum einen auf die Durchführung von Umweltstudien, auf deren Grundlage Investitionen getätigt werden können. Zum anderen werden Kommunen bei der Umsetzung der Ergebnisse von Energiekonzepten sowie Energienutzungsplänen mit begleitender und gutachterlicher Beratung unterstützt. Die vollständigen Richtlinien inklusive der Zuwendungsvoraussetzungen und Art und Umfang der Zuwendung finden Sie hier, eine Übersicht der Fördermöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie.

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