Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben
![Mehrere Wassertropfen fallen auf eine Wasserfläche Mehrere Wassertropfen fallen auf eine Wasserfläche](assets/images/5/foerderung_wasserwirtschaftlicher_vorhaben-1f2fc089.jpg)
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: fortlaufend
- Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Zielgruppe: in Bayern ansässige Gebietskörperschaften (einschließlich deren Eigenbetriebe), öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, Kommunalunternehmen nach Art. 89 der Gemeindeordnung und gemeinsame Kommunalunternehmen nach Art. 49 KAG.
- Themenfeld: wasserwirtschaftliche Maßnahmen
- Fördersumme: Der Anteil aller Zuwendungen (auch aus anderen
Förderprogrammen) darf maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen. Siehe auch 5.4 in den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben. - Anforderungen: Siehe Anlage 1 in den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben.
- Link zur Webseite: Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben in Bayern
Der Freistaat Bayern fördert Kommunen bei wasserwirtschaftlichen Vorhaben, die ohne finanzielle Zuwendungen nicht oder nur in unzureichenden Umfang umgesetzt werden können. Die Zielsetzung ist die Verwirklichung von gleichwertigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern. Insbesondere werden Vorhaben, welche zur Sicherstellung der Wasserversorgung beitragen als auch den Bau von Abwasseranlagen, gefördert, um erhöhten Gebühren- und Beitragsbelastungen der Bürgerinnen und Bürger entgegenzuwirken. Zudem sollen Kommunen finanziell entlastet werden. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021).
Anträge, Auskünfte zu der Förderung und Fragen zur Realisierung erteilen die zuständigen Wasserwirtschaftsämter. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.