Kommunalrichtlinie
- Wirkungsraum: bundesweit
- Turnus/Programmlaufzeit: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027
- Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
- Zielgruppe: Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Akteur*innen
- Themenfeld: Klimaschutz
- Fördersumme: Für jeden Förderschwerpunkt der Kommunalrichtlinie gelten eigene Förderquoten (siehe 7.3 der Kommunalrichtlinie oder in der Förderquotentabelle)
- Anforderungen: Einbringen eines Eigenanteils, mindestens 15%, für finanzschwache Kommunen mindestens 10%
- Link zur Webseite: Kommunalrichtlinie | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt durch diverse Förderprogramme Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland. Die novellierte Kommunalrichtlinie trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Neuerungen beginnen beim erweiterten Antragsteller*innenkreis über neue strategische Fördermaßnahmen als auch verbesserte Förderbedingungen, bis hin zu Investitionszuschüssen für Klimaschutzprojekte. Die neu gestaltete und erweiterte Kommunalrichtlinie bietet vielzählige, neue Möglichkeiten, sich vor Ort für den Klimaschutz stark zu machen. Durch die Novellierung sollen kommunale Akteur*innen bei ihrem Engagement für den Klimaschutz finanziell unterstützt werden und somit die großen Potentiale zur Einsparung von Treibhausgasemissionen auf kommuner Ebene ausgeschöpft werden. Im Rahmen der Kommunalrichtlinie werden strategische sowie investive Maßnahmen finanziell bezuschusst. Details zu der Förderung finden Sie auf den Seiten der Nationalen Klimaschutzinitiative.