Städtebauförderung
![Bild eines modernen Mehrfamilienhauses Bild eines modernen Mehrfamilienhauses](assets/images/4/staedtebaufoerderung-deb15d53.jpg)
- Wirkungsraum: Bayern
- Turnus: fortlaufend
- Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Zielgruppe: Bayerische Städte, Märkte und Dörfer grundsätzlich aller Größen
- Themenfeld: Sanierungsmaßnahmen, Maßnahmen der Sozialen Stadt, des Stadtumbaus, für Aktive Zentren, des Städtebaulichen Denkmalschutzes und der interkommunalen Daseinsvorsorge (im Bestand) sowie städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (v.a. für neue Gebiete, ggf. auch für die Konversion von Brachflächen) nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Gefördert werden entweder gebietsbezogene Gesamtmaßnahmen oder städtebauliche Einzelvorhaben. Siehe auch Förderschwerpunkte.
- Fördersumme: je nach Programm unterschiedlich (siehe Zusammenstellung der Städtebauförderung)
- Anforderungen: je nach Programm (siehe Förderprogramme)
- Link zur Webseite: Städtebauförderung - Städtebauliche Erneuerung in Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Die Städtebauförderung leistet seit 1971 mit rund sieben Milliarden Euro einen bedeutenden Beitrag zur städtebaulichen Erneuerung der bayerischen Städte, Märkte und Dörfer. Die Finanzhilfen des Bundes und des Freistaats Bayern aktivieren Privatkapital in mehrfacher Höhe und tragen nachhaltig zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei.
Die aktuellen Handlungsschwerpunkte sind die Stärkung der Innenstädte und Ortsmitten, die Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialem, ökonomischem und ökologischem Entwicklungsbedarf sowie die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen angesichts von Funktionsverlusten. Übergreifende Handlungsfelder sind insbesondere: Wohnraumversorgung, Wirtschaft und Beschäftigung, Ökologie, Denkmalpflege, Kultur und Kunst, Bildung und Soziales sowie die Gleichstellung in allen Lebensbereichen. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Innenministeriums.