Förderungen

Förderungen bayernweit oder bundesweit:

junge Menschen mit Beeten in der Stadt

Förderinitiative "Klima wandel(t) Innenstadt" des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Wirkungsraum: Bayern
  • Turnus: k. A.
  • Geldgeber: Freistaat Bayern
  • Zielgruppe: Fördermittel über Gemeinden auch für private Immobilieneigentümer
  • Themenfeld: Unterstützung für Klimaschutz und Klimaanpassung
  • Fördersumme: Freistaat gibt Zuschüsse der Städtebauförderung mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent
  • Anforderungen: k. A.
  • Link zur Webseite: Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Hände halten Erde mit grünen Blättern und Geldschein

KfW-Zuschuss „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen: Grünflächen schaffen und Artenvielfalt im Siedlungsbereich fördern“

  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: k. A.
  • Geldgeber: KfW
  • Projektträger:
  • Zielgruppe: kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Eigenbetriebe vom kommunalen Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind
  • Themenfeld: Frei­willige Maß­nahmen, mit denen inner­örtliche Grün­flächen naturnah gestaltet und umgestaltet werden, Pflanzung von Stadt­bäumen und Schaffung von Natur­oasen. Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Personalkosten.
  • Fördersumme: Zuschuss in Höhe von 80% bis 90% der anfallenden Kosten. Die förderfähigen Personal­kosten betragen maximal 72.000 Euro je Modul, d. h. Sie erhalten hierfür maximal 194.400 Euro (bei 90% Zuschuss).
  • Anforderungen: Die Maßnahmen sollten innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen sein, einmalige Verlängerung von 24 Monaten möglich. Für die Pflege von Neupflanzungen gilt ein Förder­zeitraum von bis zu 36 Monaten nach Abschluss der Umsetzungs­maß­nahmen
  • Link zur Webseite: KfW

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modernes weißes Wohngebäude

KfW-Förderanträge für klimafreundlichen Wohnraum

Die Bundesregierung wird 2024 massiv in den Bau bezahlbarer und klimafreundlicher Wohnungen investieren. Dabei geht es um die Förderungen für klimafreundlichen Neubau, altersgerechten Umbau und genossenschaftliches Wohnen, für die die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ab sofort wieder Förderanträge annimmt. Außerdem wird die Bundesregierung im laufenden Jahr das „Wohneigentum für Familien“ (WEF), den „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) sowie die Programme „Jung kauft Alt“ und „Gewerbe zu Wohnen“ mit erheblichen Mitteln fördern.

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Mann fährt auf gelbem Fahrrad

Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ - Schicken Sie Ihre Idee ins Rennen!

  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: 01. März bis 30. April 2024; 01. September bis 31. Oktober 2024
  • Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  • Projektträger: Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG)
  • Zielgruppe: juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts; kommunale Eigenbetriebe
  • Themenfeld: modellhafte investive Projekte zur Stärkung des Radverkehrs; Es sollen Anreize zum Umstieg vom motorisierten Individualverkehr aufs Fahrrad geschaffen werden, die zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen
  • Fördersumme: Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für nachweislich finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben 200.000 Euro
  • Anforderungen: Maßnahmen sollen einen regionalen Modellcharakter aufweisen, insbesondere in Bezug auf eine klimafreundliche und radverkehrsgerechte Umgestaltung des Straßenraumes, die Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie die Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen
  • Link zur Webseite: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/klimaschutz-durch-radverkehr

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Trinkbrunnen mit Wiese im Hintergrund

Sonderförderprogramm "Kommunale Trinkbrunnen"

  • Wirkungsraum: Bayern
  • Turnus: vorläufig bis 31.12.2024
  • Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Zielgruppe: Zuwendungsempfänger gemäß Nr. 3 RZWas 2021
  • Themenfeld: Bau von Trinkbrunnen im öffentlichen Raum
  • Fördersumme: Die Zuwendung beträgt 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben nach Nr. 4, maximal 15.000 Euro je Trinkbrunnen-Projekt
  • Anforderungen: kostenfreie Wasserentnahme, Anbringen einer Informationstafel, Abbau bzw. Stilllegung der Anlage in der kalten Jahreszeit, ansprechend gestaltet unter dem aktuellen Stand der Technik, Erfüllung der hygienischen Anforderungen
  • Link zur Webseite: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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In der Mitte des Bildes ist ein Baum zu sehen. Die linke Hälfte zeigt einen vertrockneten Baum, ebenso der Boden ist rissig durch Trockenheit. Die linke Bildhälfte zeigt einen gesunden Baum mit Blättern, der auf einer grünen Wiese steht.

Finanzielle Unterstützung für kommunale Partnerschaften: Förderprogramm für Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte

  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: Neue Antragstellung voraussichtlich 2024
  • Geldgeber: Im Auftrag von Engagement global mit den Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
  • Projektträger: Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
  • Zielgruppe: Kommunen welche im Programm „Kommunale Klimapartnerschaften“ der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt von Engagement Global Partner sind
  • Themenfeld: Projekte in den Bereichen Emissionsminderung, Anpassung an den Klimawandel, Schutz von Meeren und Küsten, Erhalt von Wäldern und Biodiversität
  • Fördersumme: k. A.
  • Anforderungen: Teilnahme am Projekt „Kommunale Klimapartnerschaften“, maximale Laufzeit darf drei Jahre nicht überschreiten; Anteilsfinanzierung
  • Link zur Webseite:  Förderprogramm FKKP - SKEW (engagement-global.de)

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Mann notiert in ein Holzbuch mit Recycling-Logo

Programm "Bildungskommunen"

  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: 2021 bis 2027, siehe Webseite für aktuelle Förderfenster
  • Geldgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
  • Projektträger: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
  • Zielgruppe: Kreise und kreisfreien Städte
  • Themenfeld: Stärkung des Bildungsmanagements in Kommunen; Verbesserung des datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements in Kommunen sowie beim Auf- und Ausbau von analog-digital vernetzten und thematisch vertieften Bildungslandschaften
  • Fördersumme: Gewährung einer Anteilsfinanzierung. Die Förderquote richtet sich nach den verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus: bis zu 40% Förderung für stärker entwickelte Regionen und bis zu 60% Förderung für Übergangsregionen
  • Anforderungen: Einbringen eines Eigenanteils
  • Link zur Webseite: Bildungskommunen - BMBF

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Person hält Holzkiste mit frischem Gemüse

Regional-Nahversorgungsrichtlinie des Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)

  • Wirkungsraum: Bayern
  • Turnus: k. A.
  • Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)  
  • Zielgruppe: Landkreise und kreisfreie Städte
  • Themenfeld: Ernährungssouveränität, kurze Transportwege, regionale Wirtschaftskreisläufe
  • Fördersumme: einmalig maximal 10.000 € pro Zuwendungsempfänger
  • Anforderungen: Vernetzung von Handelspartner*innen unter Einbeziehung von regionalen direktvermarktenden Kleinst- und Kleinunternehmen (Landwirte, kleines Ernährungshandwerk)
  • Link zur Webseite: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie (bayern.de)

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Förderung für Natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen

  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: einmal jährlich
  • Geldgeber: Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
  • Projektträger: Zentrum Klimaanpassung
  • Zielgruppe: Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Eigenbetriebe, Hochschulen, Verbände, Vereine, private Unternehmen (abhängig von den Förderschwerpunkten)
  • Themenfeld: Klimaanpassung und Natürlicher Klimaschutz, Einsatz naturbasierter Lösungen
  • Fördersumme: je nach Förderschwerpunkt
  • Anforderungen: siehe Förderaufruf, abhängig von Förderschwerpunkt
  • Link zur Webseite: Förderung zur Klimaanpassung | Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) (z-u-g.org)

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Hände pflanzen junge Pflanze in trockenen Boden

Investive, kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

  • Wirkungsraum: bundesweit
  • Turnus: wiederkehrende Förderfenster, kommender: März 2024
  • Geldgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)
  • Projektträger: ZUG
  • Zielgruppe: Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen. Details siehe Förderaufruf
  • Themenfeld: Abfallentsorgung; Abwasserbeseitigung; Energie- und Ressourceneffizienz; Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr; Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).
  • Fördersumme: Finanzierung erfolgt als Anteilfinanzierung; Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Anforderungen: Einbringen eines Eigenanteils
  • Link zur Webseite: Investive, kommunale Klimaschutz-Modellprojekte | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

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