Förderungen

Förderungen bayernweit oder bundesweit:

junge Menschen mit Beeten in der Stadt

Förderinitiative "Klima wandel(t) Innenstadt" des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Wirkungsraum: Bayern
  • Turnus: k. A.
  • Geldgeber: Freistaat Bayern
  • Zielgruppe: Fördermittel über Gemeinden auch für private Immobilieneigentümer
  • Themenfeld: Unterstützung für Klimaschutz und Klimaanpassung
  • Fördersumme: Freistaat gibt Zuschüsse der Städtebauförderung mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent
  • Anforderungen: k. A.
  • Link zur Webseite: Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Trinkbrunnen mit Wiese im Hintergrund

Sonderförderprogramm "Kommunale Trinkbrunnen"

  • Wirkungsraum: Bayern
  • Turnus: vorläufig bis 31.12.2024
  • Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Zielgruppe: Zuwendungsempfänger gemäß Nr. 3 RZWas 2021
  • Themenfeld: Bau von Trinkbrunnen im öffentlichen Raum
  • Fördersumme: Die Zuwendung beträgt 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben nach Nr. 4, maximal 15.000 Euro je Trinkbrunnen-Projekt
  • Anforderungen: kostenfreie Wasserentnahme, Anbringen einer Informationstafel, Abbau bzw. Stilllegung der Anlage in der kalten Jahreszeit, ansprechend gestaltet unter dem aktuellen Stand der Technik, Erfüllung der hygienischen Anforderungen
  • Link zur Webseite: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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Person hält Holzkiste mit frischem Gemüse

Regional-Nahversorgungsrichtlinie des Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)

  • Wirkungsraum: Bayern
  • Turnus: k. A.
  • Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)  
  • Zielgruppe: Landkreise und kreisfreie Städte
  • Themenfeld: Ernährungssouveränität, kurze Transportwege, regionale Wirtschaftskreisläufe
  • Fördersumme: einmalig maximal 10.000 € pro Zuwendungsempfänger
  • Anforderungen: Vernetzung von Handelspartner*innen unter Einbeziehung von regionalen direktvermarktenden Kleinst- und Kleinunternehmen (Landwirte, kleines Ernährungshandwerk)
  • Link zur Webseite: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie (bayern.de)

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Mehrere Wassertropfen fallen auf eine Wasserfläche

Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben

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Ein Haus mit Solardach

Dorferneuerung (DorfR) (Umweltschutz und Klimaanpassung)

  • Wirkungsraum: Bayern
  • Turnus: neue Dorferneuerungsrichtlinie seit 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026
  • Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  • Zielgruppe: Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften, Gemeinden, Verbände für Ländliche Entwicklung und der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern
  • Themenfeld: Fokus auf Klimaanpassung, Klima- und Umweltschutz
  • Fördersumme: Max. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Ausnahme: Maßnahmen, für die auf Grundlage gesonderter Regelungen ein Höchstfördersatz von 90 Prozent zugelassen worden ist.
  • Anforderungen: siehe Punkt 4 („Zuwendungsvoraussetzungen“) in den Dorferneuerungsrichtlinien
  • Link zur Webseite: Dorferneuerung - DorfR - Förderfibel Umweltschutz und Energie (bayern.de)

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Skizziertes Bild einer Kommune

Dorferneuerung des StMELF

  • Wirkungsraum: Bayern
  • Turnus: fortlaufend
  • Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Zielgruppe: Bayerische Gemeinden und Dörfer
  • Themenfeld: Diverse Maßnahmen im Bereich der Dorferneuerung, siehe „Förderbereiche
  • Fördersumme: je nach Bereich unterschiedlich, siehe „Fördersätze
  • Anforderungen: Die Gemeinde muss einen Antrag stellen und vom zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung in das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen werden. Die Dorferneuerung kann durchgeführt werden in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen einschließlich Weilern und Einzelanwesen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang. Ein beteiligter Gemeindeteil soll in der Regel nicht mehr als 2.000 Einwohner haben.
  • Link zur Webseite: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Dorferneuerung in Bayern

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Bild eines modernen Mehrfamilienhauses

Städtebauförderung

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Ein Strommast steht vor einem Sonnenuntergang

Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen

  • Wirkungsraum: Bayern
  • Turnus: fortlaufend
  • Geldgeber: Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • Zielgruppe: Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, kommunale Gebietskörperschaften und Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen in Bayern
  • Themenfeld: Umweltstudien mit Bezug auf Energiekonzepte, Umsetzungsbegleitung
  • Fördersumme: bis zu 50 % bei kommunalen Gebietskörperschaften und Trägern kirchlicher oder anderer Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I AGVO bzw. bis zu 40 % bei Unternehmen, die keine KMU gemäß Anhang I AGVO sind; bis zu 70 % bei kommunalen Gebietskörperschaften für kommunale/regio­nale Energienutzungspläne; bis zu 70 % für die Umsetzungsbegleitung von kommunalen/regionalen Energienutzungsplänen. Die Förderhöchstsumme bei Energieeinsparkonzepten beträgt 50 000 Euro, bei der Umsetzungsbegleitung 40 000 Euro.
  • Anforderungen: siehe Punkt 4. (Zuwendungsvoraussetzungen) der Förderrichtlinie (BayMBl. 2019 Nr. 88 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de))
  • Link zur Webseite: Energieförderung - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (bayern.de)

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Zwei Hände halten Erde mit einer kleinen Pflanze umschlossen, zwei weitere Hände ohne Inhalt nähern sich diesen Händen

Förderschwerpunkt "Klimaschutz in Kommunen" (KommKlimaFöR)

  • Wirkungsraum: Bayern
  • Turnus: fortlaufend
  • Geldgeber: Freistaat Bayern
  • Zielgruppe: Bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern, Mitglieder der Bayerischen Klima-Allianz können für ausgewählte Vorhaben Zuwendungen beantragen
  • Themenfeld: Durchführung von Vorhaben zum Klimaschutz
  • Fördersumme: Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) und im Wege der Anteilfinanzierung mit folgenden Fördersätzen:
    bis zu 50 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse, falls eine Kombinierbarkeit mit der Kommunalrichtlinie des Bundes möglich ist)
    bis zu 70 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse)
    bis zu 90 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf)
  • Anforderungen: Anträge bei den zuständigen Regierungen einreichen
  • Link zur Webseite: Förderschwerpunkt Klimaschutz in Kommunen (bayern.de)

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