Bundesregierung verabschiedet erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz

Im Juli 2023 beschloss die Bundesregierung den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Regierungsentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz. Mit dem Gesetz wird erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen.

Da Städte und Gemeinden in besonderer Weise betroffen sind, wenn es um konkrete Vorsorge für die Folgen der Klimakrise geht, sollen mit diesem Gesetzentwurf die Länder beauftragt werden, für systematische und flächendeckende Klimaanpassungsstrategien in den Ländern und für Klimaanpassungskonzepte für die Gebiete der Gemeinden und Kreise zu sorgen. Zugleich verpflichtet sich die Bundesregierung mit dem Gesetz dazu, in Zukunft eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu verfolgen.

Lesen Sie hier den Referentenentwurf des Klimaanpassungsgesetzes.

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