Förderung einer Personalstelle “Klimaschutzkoordination”

Über die Kommunalrichtlinie ist eine Förderung von Personal für eine „Klimaschutzkoordination“ in Organisationen möglich. Antragsberechtigte können zusätzliche Personalstellen für vier Jahre beantragen, um Klimaschutzaktivitäten beispielsweise in den Organisationen zu unterstützen, für die aufgrund ihrer Größe kein eigenes Klimaschutzmanagement in Frage kommt. Die Förderung kann bspw. ebenfalls von Wohlfahrtsverbänden oder Sportbünde in Anspruch genommen werden. Das Team des SK:KK steht telefonisch sowie per Mail für Rückfragen zur Verfügung. Die Kontaktmöglichkeiten sowie weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

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